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 WP 7: Arbeitsmarkt / Labour market

Die dienstleistungsintensive Wellness- und Gesundheitsbranche benötigt zur Erfüllung ihrer Aufgaben kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vermittlung von Kompetenzen, sowohl fachlich, methodisch als auch persönlich, soll in Ausbildungen stattfinden. Darauf aufbauend dienen Fort- und Weiterbildungen dazu, bereits vorhandenes Wissen zu aktualisieren oder zusätzliches Wissen und Kenntnisse zu erwerben.

Im Rahmen von Arbeitspaket 7 (WP 7) zum Arbeitsmarkt wird die Zielsetzung verfolgt, einen umfassenden Überblick über bereits existierende Aus-, Fortbildungs- und Trainingseinrichtungen und -programme im Gesundheits- und Wellnessmarkt zu schaffen. Dazu wurde in der Zeit vom 15.03.2006 bis 10.07.2006 eine willkürliche Stichprobe mit insgesamt 454 Aus- und Fortbildungsgängen in diesem Segment erhoben. Untersuchte Länder waren Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und Slowenien.

Die Ergebnisse stützen sich vor allem auf Internetrecherchen von Mitarbeitern, wissenschaftlichen Hilfskräften und Studenten der Fachhochschule München (Fakultät für Tourismus). Teilweise wurden fehlende Angaben durch Nachrecherchen per Telefon und E-Mail oder durch Prospektmaterial der Anbieter ergänzt. Die nun vorliegenden Daten sind als eine Momentaufnahme im Untersuchungszeitraum zu verstehen, sollen die Breite des Angebots verdeutlichen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellen sie in irgendeiner Weise eine Wertung des Angebots dar!

Parallel zu dieser Angebotsanalyse fand eine Bedarfsanalyse statt, bei der Leistungsträger aus dem Wellness- und Gesundheitsmarkt im Alpenraum zum Thema Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern befragt wurden. Diese Ergebnisse wurden in einem nächsten Schritt mit der Angebotsanalyse abgeglichen und werden ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Grundlegende Zielsetzung bei dieser Vorgehensweise ist es, Anforderungsprofile (Optimalprofile) für alpinspezifische Ausbildungsgänge im Bereich Wellness und Gesundheit zu erstellen, um daraus Verbesserungsvorschläge für bestehende Ausbildungsgänge abzuleiten bzw. neue Ausbildungsgänge zu erarbeiten.

 Zum Verständnis des vorliegenden Angebotsüberblickes:

Für die Erfassung des Angebots wurde ein Rechercheraster entwickelt, das hier nun in seinen einzelnen Punkten kurz erläutert werden soll (detaillierte Angaben in der Liste jeweils in Klammer).

1. Bereich

Zur besseren Orientierung wurden 6 Bereiche des Wellness- und Gesundheitsmarktes gebildet, für die Aus- und Weiterbildungen angeboten werden:

S   Sport & Fitness
E   Ernährung / Ernährungsberatung
W   Wohlfühl- / Entspannungsanwendungen
(Anwendungen zur körperlichen und mentalen Entspannung, z.B. Qi Gong)
K   Körperbehandlungen & Kosmetik / Beauty
(Massagen, kosmetische Massagen und kosmetische Anwendungen)
M   Medizinisch-therapeutisch
(in erster Linie Ausbildungen und Kurse zur Vermittlung von medizinisch-therapeutischem Wissen)
Q   Querschnittsausbildungen (mehr als einer der genannten Bereiche fällt
darunter bzw. wird ergänzt durch z.B. Managementaufgaben)

2. Bereich
Bezeichnung des zu erlernenden Berufs / der Weiterbildung bzw. Benennung der Inhalte der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme.

3. Name des Anbieters, Ort:

Name und Sitz des Anbieters der Aus- bzw. Weiterbildung

4. Bezeichnung des Anbieters:
Bezeichnung der Einrichtung des Anbieters. Ist in Verbindung mit der Art des Anbieters zu betrachten.
Akademie
Berufsakademie
Berufsfachschule
Berufskolleg
Berufsschule
Handwerkskammer
Hochschule
Industrie- und Handelskammer
Institut
Klinik
Schule
Verband
Verein
Volkshochschule

5. Art des Anbieters:
Hier wird in staatliche/öffentliche und private Anbieter unterteilt.

6. Ausbildung / Weiterbildung:
Eine Ausbildung im Sinne dieser Recherche liegt vor, wenn noch kein anderer berufsqualifizierender Abschluss vorliegt, eine Dauer der Bildungsmaßnahme von mind. 6 Monaten erreicht wird und es in Vollzeit (siehe 11.) durchgeführt wird.
Eine Weiterbildung setzt auf eine Ausbildung auf und/oder qualifiziert eine Person für andere/neue Aufgaben. Alle Bildungsangebote, bei denen keine eindeutige Zuordnung vorgenommen werden konnte, wurden als Weiterbildung gewertet.

Punkt 6. ist in Verbindung mit 7. zu sehen, da hier Ausbildung und Weiterbildung noch näher bestimmt werden.

7. Typ der Ausbildung / Weiterbildung:
Ausbildung wird unterschieden in Berufsausbildung und Studium. Berufsausbildung findet in Betrieben und/oder Schulen, das Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien statt.
Weiterbildung wird unterteilt in Fortbildung / Qualifizierung und Studium. Fortbildung / Qualifizierung als Aufstiegs- oder Anpassungsfortbildung dient dem Erhalt oder der Erweiterung des Wissens- und Kenntnisstandes bzw. der Vermittlung neuer Inhalte in bisher unbekannten Bereichen. Das Studium unterscheidet sich an diesem Punkt nur durch die spezielle Form des Studierens (auch Fernstudium).

8. Bezeichnung des Abschlusses:
Die Form des Abschlusses als Bestätigung der durchgeführten Bildungsmaßnahme wird hier näher definiert.

9. Art des Abschlusses:
Es wird unterteilt in staatlich geregelt bzw. staatlich nicht geregelt. Nur wenn staatliche Regelungen zum Abschluss bzw. den Prüfungen vorliegen, ist von staatlich geregelt die Rede, ansonsten nicht.

10. Zugangsvoraussetzungen:
Aufgrund der unterschiedlichen Angaben werden die Zugangsvoraussetzungen, soweit bekannt, in diesem Feld aufgeführt ohne Systematisierung.

11. Zeitliche Struktur:
Hier wird zwischen Vollzeit und Teilzeit unterschieden. Vollzeit bedeutet, dass die Aus- bzw. Weiterbildung an vollen Tagen (= 8 Stunden) absolviert wird. Teilzeit heißt demnach, dass weniger als 8 Stunden pro Tag aufgewendet werden müssen. Bei Mischformen wurde die Angabe Vollzeit / Teilzeit verwendet.

12. Dauer:
Die Bildungsmaßnahmen haben eine sehr unterschiedlich lange Dauer. Daher wurden folgende Kategorien gebildet:
bis zu 1 Tag
bis zu 8 Tage
bis zu 1 Monat
bis zu 3 Monate
bis zu 6 Monate
bis zu 1 Jahr
mehr als 1 Jahr

Bei Angaben von Unterrichtseinheiten (UE) oder Stunden und keinen weiteren Informationen fand eine Umrechnung statt. Unter der Annahme von 8 Stunden pro Tag und Vollzeit ergibt sich dann die jeweilige zeitliche Einordnung.

13. Theoretischer / Praktischer Anteil:
Dieses Feld gibt Auskunft darüber, ob durch die Bildungsmaßnahme praktische, theoretische oder beide Anteile vermittelt werden.

14. Kosten:
Hier sind Angaben über die Kosten in EURO hinterlegt. Umrechnungen fanden auf Basis des angegebenen Wechselkurses statt.

15. Internetadresse / E-Mail-Adresse / Adresse:
Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Anbietern

16. Zusatzinformationen:
Falls zusätzliche Informationen vorlagen, die das Angebot erklären oder näher erläutern, wurden sie hier aufgenommen.