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| WP 7: Arbeitsmarkt / Labour market |
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Die dienstleistungsintensive Wellness- und Gesundheitsbranche benötigt
zur Erfüllung ihrer Aufgaben kompetente Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Die Vermittlung von Kompetenzen, sowohl fachlich, methodisch
als auch persönlich, soll in Ausbildungen stattfinden. Darauf
aufbauend dienen Fort- und Weiterbildungen dazu, bereits vorhandenes
Wissen zu aktualisieren oder zusätzliches Wissen und Kenntnisse
zu erwerben.
Im Rahmen von Arbeitspaket 7 (WP 7) zum Arbeitsmarkt wird die
Zielsetzung verfolgt, einen umfassenden Überblick über
bereits existierende Aus-, Fortbildungs- und Trainingseinrichtungen
und -programme im Gesundheits- und Wellnessmarkt zu schaffen. Dazu
wurde in der Zeit vom 15.03.2006 bis 10.07.2006 eine willkürliche
Stichprobe mit insgesamt 454 Aus- und Fortbildungsgängen in
diesem Segment erhoben. Untersuchte Länder waren Deutschland,
Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und Slowenien.
Die Ergebnisse stützen sich vor allem auf Internetrecherchen
von Mitarbeitern, wissenschaftlichen Hilfskräften und Studenten
der Fachhochschule München (Fakultät für Tourismus).
Teilweise wurden fehlende Angaben durch Nachrecherchen per Telefon
und E-Mail oder durch Prospektmaterial der Anbieter ergänzt.
Die nun vorliegenden Daten sind als eine Momentaufnahme im Untersuchungszeitraum
zu verstehen, sollen die Breite des Angebots verdeutlichen und
erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, noch
stellen sie in irgendeiner Weise eine Wertung des Angebots dar!
Parallel zu dieser Angebotsanalyse fand eine Bedarfsanalyse statt,
bei der Leistungsträger aus dem Wellness- und Gesundheitsmarkt
im Alpenraum zum Thema Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern
befragt wurden. Diese Ergebnisse wurden in einem nächsten
Schritt mit der Angebotsanalyse abgeglichen und werden ebenfalls
zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Grundlegende
Zielsetzung bei dieser Vorgehensweise ist es, Anforderungsprofile
(Optimalprofile) für alpinspezifische Ausbildungsgänge
im Bereich Wellness und Gesundheit zu erstellen, um daraus Verbesserungsvorschläge
für bestehende Ausbildungsgänge abzuleiten bzw. neue
Ausbildungsgänge zu erarbeiten.
| Zum Verständnis des
vorliegenden Angebotsüberblickes: |
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Für die Erfassung des Angebots wurde ein Rechercheraster
entwickelt, das hier nun in seinen einzelnen Punkten kurz erläutert
werden soll (detaillierte Angaben in der Liste jeweils in Klammer).
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| 1. Bereich |
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Zur besseren Orientierung wurden 6 Bereiche des Wellness-
und Gesundheitsmarktes gebildet, für die Aus- und Weiterbildungen
angeboten werden:
| S |
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Sport & Fitness |
| E |
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Ernährung / Ernährungsberatung |
| W |
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Wohlfühl- / Entspannungsanwendungen
(Anwendungen zur körperlichen und mentalen Entspannung, z.B. Qi Gong) |
| K |
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Körperbehandlungen & Kosmetik / Beauty
(Massagen, kosmetische Massagen und kosmetische Anwendungen) |
| M |
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Medizinisch-therapeutisch
(in erster Linie Ausbildungen und Kurse zur Vermittlung von medizinisch-therapeutischem
Wissen) |
| Q |
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Querschnittsausbildungen (mehr als einer der genannten
Bereiche fällt
darunter bzw. wird ergänzt durch z.B. Managementaufgaben) |
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| 2. Bereich |
Bezeichnung des zu erlernenden Berufs / der Weiterbildung
bzw. Benennung der Inhalte der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme.
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| 3. Name des Anbieters, Ort: |
Name und Sitz des Anbieters der Aus- bzw. Weiterbildung
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| 4. Bezeichnung des Anbieters: |
Bezeichnung der Einrichtung des Anbieters. Ist in Verbindung
mit der Art des Anbieters zu betrachten.
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Akademie |
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Berufsakademie |
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Berufsfachschule |
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Berufskolleg |
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Berufsschule |
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Handwerkskammer |
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Hochschule |
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Industrie- und Handelskammer |
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Institut |
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Klinik |
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Schule |
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Verband |
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Verein |
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Volkshochschule |
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| 5. Art des Anbieters: |
Hier wird in staatliche/öffentliche und private Anbieter
unterteilt.
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| 6. Ausbildung / Weiterbildung: |
Eine Ausbildung im Sinne dieser Recherche liegt vor, wenn
noch kein anderer berufsqualifizierender Abschluss vorliegt, eine Dauer
der Bildungsmaßnahme von mind. 6 Monaten erreicht wird und es in
Vollzeit (siehe 11.) durchgeführt wird.
Eine Weiterbildung setzt auf eine Ausbildung auf und/oder qualifiziert
eine Person für andere/neue Aufgaben. Alle Bildungsangebote, bei denen
keine eindeutige Zuordnung vorgenommen werden konnte, wurden als Weiterbildung
gewertet.
Punkt 6. ist in Verbindung mit 7. zu sehen, da hier Ausbildung und Weiterbildung
noch näher bestimmt werden.
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| 7. Typ der Ausbildung / Weiterbildung: |
Ausbildung wird unterschieden in Berufsausbildung und Studium.
Berufsausbildung findet in Betrieben und/oder Schulen, das Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Berufsakademien statt.
Weiterbildung wird unterteilt in Fortbildung /
Qualifizierung und Studium.
Fortbildung / Qualifizierung als Aufstiegs- oder Anpassungsfortbildung
dient dem Erhalt oder der Erweiterung des Wissens- und Kenntnisstandes
bzw. der Vermittlung neuer Inhalte in bisher unbekannten Bereichen. Das
Studium unterscheidet sich an diesem Punkt nur durch die spezielle Form
des Studierens (auch Fernstudium).
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| 8. Bezeichnung des Abschlusses: |
Die Form des Abschlusses als Bestätigung der durchgeführten
Bildungsmaßnahme wird hier näher definiert.
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| 9. Art des Abschlusses: |
Es wird unterteilt in staatlich geregelt bzw. staatlich
nicht geregelt. Nur wenn staatliche Regelungen zum Abschluss bzw. den Prüfungen
vorliegen, ist von staatlich geregelt die Rede, ansonsten nicht.
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| 10. Zugangsvoraussetzungen: |
Aufgrund der unterschiedlichen Angaben werden die Zugangsvoraussetzungen,
soweit bekannt, in diesem Feld aufgeführt ohne Systematisierung.
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| 11. Zeitliche Struktur: |
Hier wird zwischen Vollzeit und Teilzeit unterschieden.
Vollzeit bedeutet, dass die Aus- bzw. Weiterbildung an vollen Tagen (=
8 Stunden) absolviert wird. Teilzeit heißt demnach, dass weniger
als 8 Stunden pro Tag aufgewendet werden müssen. Bei Mischformen wurde
die Angabe Vollzeit / Teilzeit verwendet.
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| 12. Dauer: |
Die Bildungsmaßnahmen haben eine sehr unterschiedlich
lange Dauer. Daher wurden folgende Kategorien gebildet:
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bis zu 1 Tag |
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bis zu 8 Tage |
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bis zu 1 Monat |
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bis zu 3 Monate |
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bis zu 6 Monate |
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bis zu 1 Jahr |
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mehr als 1 Jahr |
Bei Angaben von Unterrichtseinheiten (UE) oder Stunden und keinen weiteren
Informationen fand eine Umrechnung statt. Unter der Annahme von 8 Stunden
pro Tag und Vollzeit ergibt sich dann die jeweilige zeitliche Einordnung.
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| 13. Theoretischer / Praktischer
Anteil: |
Dieses Feld gibt Auskunft darüber, ob durch die Bildungsmaßnahme
praktische, theoretische oder beide Anteile vermittelt werden.
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| 14. Kosten: |
Hier sind Angaben über die Kosten in EURO hinterlegt.
Umrechnungen fanden auf Basis des angegebenen Wechselkurses statt.
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| 15. Internetadresse / E-Mail-Adresse
/ Adresse: |
Kontaktmöglichkeiten zu den jeweiligen Anbietern
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| 16. Zusatzinformationen: |
Falls zusätzliche Informationen vorlagen, die das Angebot
erklären oder näher erläutern, wurden sie hier aufgenommen.
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