| Die Verankerung des Projektes Alpshealthcomp
im Rahmen des INTERREG IIIB Alpenraumprogramms |
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1.2.1 Das INTERREG IIIB Alpenraumprogramm
Der Alpenraum ist die mit Abstand größte zusammenhängende Gebirgsregion
in Europa. Rund 70 Millionen Menschen leben auf einer Fläche von 450.000
qkm. Das Gebiet zeichnet sich vor allem durch große kulturelle Vielfalt
und Tradition aus, die auf einem verhältnismäßig kleinen Raum
zusammen treffen. Für Transport und Verkehr stellt der Alpenraum eine große Barriere dar, weshalb sich die Transitströme auf einige wenige zentrale Hauptverkehrsachsen konzentrieren. Neben dem Geschäfts- und Warenverkehr
spielt der Freizeitverkehr eine bedeutende Rolle. Der „Dachgarten Europas“zählt
mit über 100 Mio. Besuchern jährlich zu den wichtigsten und beliebtesten
Reisezielen. Die attraktive Natur- und Kulturlandschaft ist jedoch
auch ein ökologisch sensibles und wertvolles Gut, das entsprechender nachhaltiger
Entwicklungsstrategien bedarf. Das Alpenraumprogramm unterstützt und fördert
daher eine ausgewogene wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung
sowohl der Kern- als auch der Randgebiete des Alpenbogens.
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Das Alpenraumprogramm ist der Ausrichtung B der Europäischen
Gemeinschaftsinitiative INTERREG, einem Förderprogramm zur Europäischen
Raumentwicklung, zuzuordnen. INTERREG III gliedert sich in die Programmbereiche
A = grenzüberschreitende Kooperationen
B = transnationale Zusammenarbeit
C = interregionale Zusammenarbeit
Gefördert werden transnationale Kooperationen, die im Sinne des
Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) einen Beitrag zur
harmonischen und ausgeglichenen Entwicklung des Europäischen Gebietes
leisten. Das Alpenraumprogramm zielt darauf ab, die Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten, Regionen und anderen Gebietskörperschaften sowie
Projektpartnern zu maximieren.
| Hauptziele des Alpenraumprogramms |
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Neben dem Alpenraumprogramm existieren weitere 10 INTERREG III B- Kooperationsräume
(z.B. Nordseeregion, Ostseeregion, Nordwesteuropa, CADSES…). Die
Ziffer III bezieht sich auf die gegenwärtig dritte Förderperiode
der EU (2000-2006). Das Alpenraumprogramm wird jedoch erstmalig umgesetzt.
Hauptziele sind:
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Positionierung des Alpenraums als eine starke und wettbewerbsfähige räumliche Einheit im polyzentrischen Netzwerk der Europäischen Regionen |
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Anstoß und Unterstützung von Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung innerhalb des Alpenraums unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Alpenkerngebiet und Alpenrand |
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Förderung nachhaltiger Formen von Verkehr und Kommunikation zur Lösung von Problemen mangelnder Verkehrsanbindung und hohen Verkehrsaufkommens |
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Schutz der Vielfalt des natürlichen und kulturellen Erbes, Schutz von Bevölkerung und Infrastruktur vor natürlichen Gefahren durch die Entwicklung gemeinsamer Werkzeuge, Austausch von Methoden und Informationen |
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Kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. |
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Das INTERREG III B Alpenraumprogramm fördert transnationale Projekte, die sich thematisch den drei Programmprioritäten widmen. Die Finanzierung erfolgt über den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE). Die Kofinanzierung durch den EFRE kann maximal 50% der gesamten förderfähigen Kosten betragen (75% bei Slowenien). Die verbleibenden 50% müssen durch die nationale Kofinanzierung bereitgestellt werden, die aus staatlichen, regionalen, lokalen, öffentlichen oder privaten Mitteln der Projektpartner bereitgestellt werden. Die Nicht-Mitgliedsstaaten (CH und FL) decken ihre Projektkosten durch staatliche Mittel, da sie keine Förderung durch die EU erhalten können.
Typische Interreg IIIB Alpenraumprojekte sind immer einer der folgenden 3 Prioritäten des Alpenraumprogramms zuzuordnen:
Priorität 1
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraumes Alpen in seinen europäischen räumlichen Verflechtungen
Maßnahmen: 1.1, 1.2
Priorität 2
Entwicklung nachhaltiger Verkehrssysteme, Verbesserung der Effizienz, Intermodalität und Erreichbarkeit
Maßnahmen: 2.1, 2.2
Priorität 3
Pfleglicher Umgang mit Natur, Landschaft und kulturellem Erbe; Förderung des Umweltschutzes und des Schutzes vor Naturkatastrophen
Maßnahmen: 3.1, 3.2, 3.3
Das Projekt Alpshealthcomp wurde im dritten „Call for project proposals“ des Alpenraumprogramms im Rahmen der Priorität 1, Maßnahme 2 genehmigt.
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